Wappen der Samtgemeinde Weser-Aue
Samtgemeinde Weser-Aue

Planauskunft

Nutzungsbedingungen Entwurf, Stand 27.10.2026

Entwurf – der Text wird vor dem Start rechtlich geprüft.

  1. Die Planauskunft gibt Auskunft über Beleuchtungskabel und Regenwasserkanäle im Eigentum der Samtgemeinde Weser-Aue. Leitungen anderer Betreiber sind nicht enthalten.
  2. Die Lage der Leitungen ist nicht verbindlich. Vor Beginn der Arbeiten ist die genaue Lage durch Suchschachtung in Handarbeit festzustellen. Abweichungen in Lage und Tiefe sind möglich.
  3. Eine Auskunft gilt 4 Wochen ab Ausgabe und nur für den angefragten Bereich und die angegebene Maßnahme. Danach ist eine neue Auskunft einzuholen.
  4. Die Pläne dürfen nur für die angegebene Maßnahme verwendet und nur an Beteiligte dieser Baustelle weitergegeben werden.
  5. Jede Beschädigung einer Leitung der Samtgemeinde ist unverzüglich zu melden.
  6. Jede Auskunft wird mit Bereich, Zeitpunkt, Datenstand und Empfänger dauerhaft gespeichert.
  7. Die Samtgemeinde kann Zugänge sperren, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden.

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