Entwurf – der Text wird vor dem Start rechtlich geprüft.
- Die Planauskunft gibt Auskunft über Beleuchtungskabel und Regenwasserkanäle im Eigentum der Samtgemeinde
Weser-Aue. Leitungen anderer Betreiber sind nicht enthalten.
- Die Lage der Leitungen ist nicht verbindlich. Vor Beginn der Arbeiten ist die genaue Lage
durch Suchschachtung in Handarbeit festzustellen. Abweichungen in Lage und Tiefe sind möglich.
- Eine Auskunft gilt 4 Wochen ab Ausgabe und nur für den angefragten Bereich und die angegebene Maßnahme.
Danach ist eine neue Auskunft einzuholen.
- Die Pläne dürfen nur für die angegebene Maßnahme verwendet und nur an Beteiligte dieser Baustelle
weitergegeben werden.
- Jede Beschädigung einer Leitung der Samtgemeinde ist unverzüglich zu melden.
- Jede Auskunft wird mit Bereich, Zeitpunkt, Datenstand und Empfänger dauerhaft gespeichert.
- Die Samtgemeinde kann Zugänge sperren, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden.